Programm des Italienischen Außenministeriums zur Förderung von Ausbildungs- und/oder Fortbildungskursen an ausländischen universitäten (Cap. 2619/3, E.F. 2025)
Die Finanzierung ist für die Weiterbildungskurse (Ausbildungs- und Fortbildungskurse) für Lehrkräfte gedacht, die italienische Sprache und Kultur an ausländischen, öffentlichen oder privaten, Hochschulen unterrichten.
Bitte beachten Sie, dass die Empfänger der Ausbildungs- und Fortbildungskurse Lehrkräfte der italienischen Sprache sein müssen, die bereits an ausländischen Universitäten tätig sind.
Die Beiträge sind dazu bestimmt, nur anteilig die Kosten des Kurses zu decken: Im Antragsformular soll deshalb die antragstellende Einrichtung die Kosten beziffern, die sie selbst tragen kann.
Anträge für Ausbildungs- und Weiterbildungskurse, die in Italien oder nicht in Deutschland stattfinden, sowie Anträge für die Organisation von Lehrplankursen, Konferenzen, Seminaren, Debatten und die Übernahme der Kosten für die Teilnahme von Lehrkräften an den oben genannten Initiativen werden von diesem Programm nicht abgedeckt und können daher nicht berücksichtigt werden.
Universitätsstudenten, die anstreben zukünftig Italienischlehrer zu werden, können als Gasthörer an dem Kurs teilnehmen, aber nicht als offizielle Teilnehmer gezählt werden.
Wenn die Universität plant, Kurse für verschiedene Teilnehmergruppen, d.h. für Lehrkräften, die sowohl an Schulen als auch an Universitäten tätig sind, zu veranstalten, informieren Sie uns bitte, damit wir den Antrag an das zuständige Büro in Rom richten können.
Die damit finanzierten Kurse bzw. Weiterbildungskurse müssen im Laufe des akademischen Jahres 2025-2026 stattfinden.
Sollten Sie Interesse daran haben, bitten wir um die Zusendung der folgenden Unterlagen per mail an iicberlino@esteri.it spätestens bis zum 21.3.2025:
– Brief der Universität auf Briefpapier mit Beschreibung des Projekts und seiner Notwendigkeit (auf Italienisch, max. 1 Seite), unterschrieben vom wissenschaftlichen Projektverantwortlichen, mit Stempel der Universität. Ein Beispiel ist hier beigefügt;
– Formular A (All. A): Antrag auf Gewährung einer Förderung zur Unterstützung von Ausbildungs- und/oder Fortbildungskursen. Die Abschnitte über die Universität – Seiten 1 bis 3 – müssen komplett ausgefüllt werden;
– Formular B (All. B): nur für Hochschulen, die im Haushaltsjahr 2024 oder in den vorangegangenen fünf Jahren eine Finanzierung vom dem Italienischen Außenministerium erhalten haben. Die Seiten 1 bis 3 des Formulars, d. h. des Abschlussberichts über die Verwendung der letzten erhaltenen Fördermittel muss vollständig ausgefüllt werden. Wurden die bewilligten Mittel noch nicht verwendet, muss das Formular am Ende des akademischen Jahres eingereicht werden. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall per E-Mail. Die Vorlage des Abschlussberichts ist unerlässliche Voraussetzung für die Gewährung und die Auszahlung von Fördermitteln. Bitte beachten Sie, dass alle Einrichtungen, die eine Förderung erhalten haben, den Abschlussbericht einreichen müssen, auch wenn sie für das laufende Haushaltsjahr keine Förderung beantragt haben.
Bei Fragen: iicberlino@esteri.it
Programm des italienischen Außenministeriums zur Förderung der italienischen Sprache an ausländischen Universitäten (Cap. 2619/2, E.F. 2025)
Die Finanzierung wird für die Einrichtung und/oder den weiteren Aufbau von italienischen Lehrstühlen an ausländischen Universitäten gewährt und dient der anteilhaften Kostendeckung der Gehälter von Lehrkräften, die direkt von den Universitäten im Rahmen von Verträgen nach lokalem Recht beschäftigt werden.
Der Begriff „italienische Lehrstühle“ [cattedre di italiano] bezeichnet Lehrstühle und/oder Lehrveranstaltungen, in denen die italienische Sprache eine der Unterrichtsprache ist – gemäß den Bestimmungen der betreffenden Einrichtung, auch wenn der Lehrstuhl oder der Kurs eine andere Bezeichnung hat.
Die damit finanzierten Kurse müssen im Laufe des akademischen Jahres 2025-2026 stattfinden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Finanzierung ausschließlich für die Vergütung der eingestellten Lehrkräfte und nicht etwa beispielsweise für den Kauf von Büchern, Lehr- oder Werbematerial, die Organisation von Konferenzen, Tagungen oder anderen Veranstaltungen, verwendet werden kann. Die Lehrveranstaltungen müssen ausschließlich der Vermittlung der italienischen Sprache dienen, sie müssen vorwiegend in italienischer Sprache abgehalten werden und an der beantragenden Universität stattfinden.
Sollten Sie Interesse daran haben, bitten wir um die Zusendung der folgenden Unterlagen per mail an iicberlino@esteri.it spätestens bis zum 21.3.2025:
– Brief der Universität auf Briefpapier mit Beschreibung des Kurses und seiner Notwendigkeit (auf Italienisch, max. 1 Seite), unterschrieben vom wissenschaftlichen Projektverantwortlichen, mit Stempel der Universität. Hier angehängt finden Sie ein Beispiel;
– Formular A (All. A): Antrag auf Gewährung einer Förderung zur Unterstützung von Lehrstühlen und/oder Kursen. Die Abschnitte über die Universität– Seiten 1 bis 3 – müssen komplett ausgefüllt werden;
– Formular B (All. B): nur für Hochschulen, die im Haushaltsjahr 2024 oder in den vorangegangenen fünf Jahren eine Finanzierung vom dem Italienischen Außenministerium erhalten haben. Die Seiten 1 bis 3 des Formulars, d. h. des Abschlussberichts über die Verwendung des letzten erhaltenen Finanzierungsbeitrags muss vollständig ausgefüllt werden. Wurden die bewilligten Mittel noch nicht verwendet, muss das Formular am Ende des akademischen Jahres eingereicht werden. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall per E-Mail. Die Vorlage des Abschlussberichts ist unerlässliche Voraussetzung für die Gewährung und die Auszahlung der Fördermittel. Bitte beachten Sie, dass alle Einrichtungen, die eine Förderung erhalten haben, den Abschlussbericht einreichen müssen, auch wenn sie für das laufende Haushaltsjahr keine Förderung beantragt haben.
Bei Fragen: iicberlino@esteri.it